Der steuerfreie Sachbezug ist einer der einfachsten und effektivsten Wege, Mitarbeitenden mehr Netto zu bieten – ohne dass Arbeitgeber draufzahlen. 2026 liegt die Freigrenze weiterhin bei 50 € pro Monat. Dieser Artikel erklärt alles, was HR-Verantwortliche wissen müssen.
Ein Sachbezug ist eine Leistung des Arbeitgebers, die nicht in Geld, sondern als Sachleistung erbracht wird. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge bis zu einem Wert von 50 € pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei.
Was der Arbeitgeber gibt, kommt ohne Abzüge beim Mitarbeitenden an. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung, bei der Steuern und Sozialabgaben den Nettowert oft halbieren, ein erheblicher Vorteil. Mehr zum Vergleich im Mitarbeiter-Benefits 2026 Guide.
Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird die 50-€-Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der überschreitende Teil.
Kein Übertrag möglich. Nicht genutzte Beträge können nicht auf den nächsten Monat übertragen werden.
Pro Mitarbeiter:in gerechnet. Die 50 € gelten pro Arbeitnehmer:in und Monat, unabhängig von Teilzeit oder Vollzeit.
Zusätzlich zum Gehalt. Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig.
Verpflegung (Essenszuschuss): Der monatliche Gesamtwert beträgt 345 € (2025: 333 €). Frühstück: 2,37 €/Tag. Mittagessen: 4,57 €/Tag. Mit dem steuerfreien Zuschuss von 3,10 €: bis zu 7,67 € pro Arbeitstag.
Unterkunft: 285 € pro Monat bzw. 9,50 € pro Tag.
Aufmerksamkeiten: Zu persönlichen Anlässen bis 60 € pro Anlass steuerfrei – zusätzlich zum 50-€-Sachbezug.
Gesundheitsförderung: Bis 600 € pro Mitarbeiter:in und Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).
Das geht: Gutscheinkarten und Prepaid-Karten, Tankgutscheine mit Betragsangabe, Warengutscheine für bestimmte Geschäfte, digitale Benefit-Karten, Fitnessstudio-Mitgliedschaft (bis 50 €/Monat), Streamingdienste und nachhaltige Mitarbeiterrabatte über Plattformen wie FutureBens.
Das geht NICHT: Geldbeträge oder Überweisungen, Amazon-Gutscheine (seit 2020), Gutscheine die in Geld umgetauscht werden können, Gehaltsumwandlung in Sachleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen.
1. Anbieter wählen: Moderne Benefit-Plattformen machen die Verwaltung einfach. Überblick im Benefits Anbieter Vergleich.
2. Steuerkonformität sicherstellen: Achte darauf, dass der Anbieter die aktuellen Anforderungen des § 8 EStG erfüllt.
3. Budget kalkulieren: Bei 50 €/Monat und 20 Mitarbeitenden: 12.000 € pro Jahr – vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.
4. Mitarbeitende informieren: 50 € Sachbezug steuerfrei sind mehr wert als eine 100-€-Gehaltserhöhung brutto.
5. Monatlich dokumentieren: Führe Nachweise für die Lohnbuchhaltung. Digitale Anbieter erledigen das automatisch.
Ein optimiertes Benefit-Paket: Sachbezugskarte 50 €/Monat (steuerfrei) + Essenszuschuss bis 108 €/Monat (steuerbegünstigt) + Internetpauschale 50 €/Monat + Gesundheitsförderung 50 €/Monat (steuerfrei) + nachhaltige Mitarbeiterrabatte kostenlos über FutureBens. In Summe über 250 € pro Monat an steuerfreiem Gegenwert.
Gilt die 50-€-Grenze auch für Minijobber? Ja. Der Sachbezug wird nicht auf die 556-€-Grenze angerechnet.
Auch für Praktikanten? Ja, grundsätzlich für alle Arbeitnehmer:innen.
Was passiert bei Überschreitung? Der gesamte Betrag wird steuerpflichtig – nicht nur die Differenz.
Wird die Grenze 2027 erhöht? Stand April 2026 keine Erhöhung angekündigt. Letzte Anhebung: 01.01.2022 (44 → 50 €).
Sind Amazon-Gutscheine noch erlaubt? Nein, seit 2020 nicht mehr. Nur Gutscheine mit Beschränkung auf bestimmtes Sortiment, bestimmte Geschäfte oder bestimmte Region.
600 € pro Jahr und Mitarbeitende:r – steuerfrei, sozialabgabenfrei, als Betriebsausgabe absetzbar. Es gibt kaum einen einfacheren Weg, Mitarbeitenden echten Mehrwert zu bieten. Starte kostenlos mit FutureBens und ergänze dein Benefit-Paket um nachhaltige Markenrabatte.