Die Sachbezugsfreigrenze liegt 2026 bei 50 € pro Monat. Was genau als Sachbezug gilt, welche Gutscheine erlaubt sind, was seit 2022 nicht mehr geht – und wie du typische Fehler vermeidest.
Der Sachbezug ist einer der wirkungsvollsten steuerlichen Hebel, den Arbeitgeber in Deutschland haben – und gleichzeitig einer der meistunterschätzten. Mit der Sachbezugsfreigrenze von 50 € pro Monat können Unternehmen ihren Mitarbeitenden bis zu 600 € im Jahr netto zukommen lassen: ohne Lohnsteuer, ohne Sozialabgaben, ohne bürokratischen Aufwand.
Was genau als Sachbezug gilt, welche Gutscheinkarten seit 2022 noch erlaubt sind, welche Fallstricke es gibt und wie du ihn in der Praxis richtig umsetzt – das erfährst du hier. Außerdem: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einführung, Dokumentationsanforderungen und was Unternehmen beim nächsten Lohnsteuer-Prüftermin wissen müssen.
Sachbezug 2026 auf einen Blick:
• 50 € / Monat steuerfrei pro Mitarbeitenden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)
• 600 € / Jahr – vollständig steuer- und sozialabgabenfrei
• Kombinierbar mit Aufmerksamkeiten (je 60 € pro Anlass – Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit usw. – mehrfach im Jahr möglich)
• Kombinierbar mit Essenszuschuss (7,67 €/Tag) und steuerfreiem Jobticket
• Gilt für Unternehmen jeder Größe – vom Einzelbetrieb bis zum Konzern
• Nur gültig bei Zusätzlichkeit – Gehaltsumwandlung ist nicht erlaubt
• Gutscheinkarten müssen seit 2022 zweckgebunden sein (ZAG § 2 Abs. 1 Nr. 10)
Ein Sachbezug ist eine Arbeitgeberleistung, die nicht in Bargeld besteht. Das können Gutscheinkarten, Rabatte, Waren, Dienstleistungen oder Mitgliedschaften sein. Im deutschen Steuerrecht sind Sachbezüge bis zur gesetzlichen Freigrenze vollständig steuerfrei – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Rechtliche Grundlage: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Sachbezüge bleiben steuerfrei, solange ihr monatlicher Gesamtwert 50 € nicht übersteigt.
Was ist der Unterschied zwischen Sachbezug und Barlohn? Sobald eine Leistung in Geld ausgezahlt wird – egal ob als Überweisung, Bargeld oder Gutschrift – handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern die Form der Zuwendung.
Eine häufige Grauzone: Arbeitgeber überweisen 50 € mit dem Betreff „Gutschein“. Das Finanzamt wertet solche Zahlungen als Barlohn. Tatsächlich steuerfrei sind nur Sachleistungen, die im Voraus als Gutscheinkarte oder Ware ausgegeben werden – nicht nachtragliche Erstattungen.
Die Sachbezugsfreigrenze hat sich über die Jahre erheblich verändert:
Die Freigrenze liegt 2026 unverändert bei 50 € pro Kalendermonat und pro Mitarbeitenden. Drei Regeln sind dabei unbedingt zu beachten:
Die drei wichtigsten Regeln:
Seit 2020 muss jeder Sachbezug on top zum arbeitsvertraglich vereinbarten Gehalt gewährt werden. Folgende Gestaltungen sind ausgeschlossen:
Zulässig: Neue Mitarbeitende erhalten von Beginn an einen Sachbezug als festen Bestandteil des Vergütungspakets – solange kein Lohn dafür reduziert wurde.
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Gutscheinkarten die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen:
Sachbezug vs. Gehaltserhohung – direkter Vergleich:
| Maßnahme | Kosten AG / Monat | Nettovorteil MA / Monat |
|---|---|---|
| Gehaltserhohung +65 € brutto | ~85 € (inkl. AG-Sozialabgaben) | ~40 € netto |
| Sachbezug 50 € | 50 € (keine Nebenkosten) | 50 € (steuerfrei) |
| Jahreswert (12 Monate) | 600 € | 600 € netto |
Steuer-Tipp: So maximierst du den steuerfreien Spielraum
Kombiniert: bis zu ~3.600 € steuerfrei pro Jahr – zusätzlich zum regulären Gehalt.
Aufmerksamkeiten (§ 19 LStR R 19.6) sind eine der wertvollsten Ergänzungen zum Sachbezug – und werden oft unterschätzt. Das Wichtigste: Es gibt keine Jahresobergrenze für die Anzahl der Anlässe. Jeder qualifizierende besondere persönliche Anlass berechtigt zu einem eigenen Geschenk bis 60 €, steuerfrei und ohne Anrechnung auf die 50-€-Freigrenze.
Qualifizierende Anlässe nach R 19.6 LStR:
Praxisbeispiel Aufmerksamkeiten:
| Anlass | Steuerfrei |
|---|---|
| Geburtstag | 60 € |
| 10-jähriges Firmenjubiläum | + 60 € |
| Geburt eines Kindes | + 60 € |
| Gesamt (zusätzlich zum 600-€-Sachbezug) | 180 € steuerfrei |
Zusätzlich zu den monatlichen 50 € Sachbezug, nicht darauf anrechenbar.
Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre.
Häufigste Beanstandungen:
Wer eine Benefit-Plattform nutzt, erhält meist automatisch prüfungsfähige Berichte – das spart im Prüffall erheblichen Aufwand.
Tankgutscheine oder Baumarktkarten sind hier besonders beliebt. Viele Handwerksbetriebe nutzen auch Supermarkt-Gutscheinkarten (z. B. REWE).
Digitale Gutscheinkarten für Online-Shops. Häufig kombiniert mit Weiterbildungsbudget und Jobticket für ein vollständiges steueroptimiertes Paket.
Hier ist der Sachbezug besonders wertvoll, weil er ohne Arbeitgeberanteil zu Sozialabgaben auskommt. Supermarkt- oder Drogeriekarten (dm, REWE) sind bei der Belegschaft sehr beliebt.
Automatisierte Gutschein-Systeme empfehlenswert, die monatlich ohne manuellen Aufwand laden.
Ein Tech-Unternehmen mit 30 Mitarbeitenden führt monatliche 50-€-Gutscheinkarten ein (Amazon, ZAG-konform, zusätzlich zum Gehalt):
Zusätzlich: Geburtstagsgutschein (60 € je Anlass) – im Jubiläumsmonat sogar 50 + 60 = 110 € steuerfrei möglich.
Was ist die Sachbezugsfreigrenze 2026?
50 € pro Monat und Mitarbeitenden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), steuer- und sozialabgabenfrei.
Kann ich Sachbezüge auf mehrere Monate ansparen?
Nein. Strikt pro Kalendermonat – nicht genutzte Beträge verfallen.
Welche Gutscheinkarten gelten 2026 noch?
Nur zweckgebundene Karten nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG (z. B. Amazon, REWE, dm). Offene Prepaid-Karten sind nicht mehr zulässig.
Ist Gehaltsumwandlung erlaubt?
Nein. Seit 2020: Sachbezug muss zusätzlich zum Lohn gewährt werden (§ 8 Abs. 4 EStG).
Was passiert bei Überschreitung der 50 €?
Freigrenze (kein Freibetrag): Bei 51 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Kann ich Sachbezug und Geburtstagsgutschein kombinieren?
Ja. Die 60-€-Aufmerksamkeit zählt separat und wird nicht auf die 50 € angerechnet. Im Geburtstagsmonat sind 50 + 60 = 110 € steuerfrei möglich.
Wie viele Aufmerksamkeiten (60 €) darf ich pro Jahr geben?
Es gibt keine Jahresobergrenze – für jeden qualifizierenden Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Geburt Kind, Dienstjubiläum, Pensionierung) gibt es 60 € steuerfrei. Bei drei Anlässen in einem Jahr also 3 × 60 € = 180 € zusätzlich.
Was muss ich dokumentieren?
Monatliche Ausgabelisten, Kaufbelege, schriftliche Vereinbarung und ZAG-Nachweis des Anbieters. Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre.
Gilt der Sachbezug auch für Minijobber?
Ja. Die Freigrenze gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang pro Person und Monat.
Kann eine GmbH-Geschäftsführerin sich selbst einen Sachbezug auszahlen?
Ja, sofern ein reguläres Anstellungsverhältnis besteht.
Der Sachbezug ist ein einfaches, kosteneffizientes Instrument, das jedes Unternehmen ab dem ersten Mitarbeitenden nutzen kann. 600 € netto im Jahr, kein Aufwand für Sozialabgaben, rechtssicher bei korrekter Umsetzung.
Das volle Potenzial entfaltet sich durch die Kombination: Sachbezug (600 €) + Aufmerksamkeiten (je 60 € pro Anlass, mehrmals im Jahr) + Essenszuschuss + Jobticket. Zusammen sind leicht 2.000–3.600 € steuerfrei pro Mitarbeitenden und Jahr erreichbar.
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